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| Weil einer gegen den Rechtsbruch von anderen nicht klagt.... http://www.verlosungsforum.com/viewtopic.php?f=2&t=137 |
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| Autor: | .Q. [ Mi Jan 13, 2010 8:34 am ] |
| Betreff des Beitrags: | Weil einer gegen den Rechtsbruch von anderen nicht klagt.... |
....wird eine (gerechfertigte) Klage abgewiesen. Der staatliche Schutz der Monopolbetriebe für den sich die Gerichte einspannen lassen nimmt immer absurdere Ausmaße an. Nicht anders ist folgende Meldung aus der Kanzlei von Dr.Bahr zu interpretieren: Zitat: Das LG Hamburg (Urt. v. 22.10.2009 - Az.: 327 O 144/09) [http://tinyurl.com/y9cu3tz] hat entschieden, dass der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen (GIG) rechtmissbräuchlich handelt, wenn er nur die Rechtsverletzungen staatlicher Glücksspiel-Anbieter verfolgt. Der Kläger, der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. (GIG), dessen Mitglieder ausschließlich private Gewerbetreibende aus dem Glücksspielbereich sind, verfolgte vor Gericht die Rechtsverstöße eines staatlichen Anbieters. Inhaltlich ging es um Verletzungen des Glücksspiel-Staatsvertrages, denn die Beklagte hatte auf öffentlichen Bussen für Lottospiele geworben. Die Hamburger Richter wiesen die Klage als unzulässig ab, da der Verband rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Denn er verfolge nur das rechtswidrige Handeln von staatlichen Glücksspiel-Anbietern. Die eigenen Mitglieder hingegen, die ebenfalls mehrfach Rechtsverletzungen begehen würden, würden nicht verfolgt. Da der Kläger bei seiner Rechtsverfolgung somit mit zweierlei Maß messe, handle er willkürlich und somit missbräuchlich. .............in welcher Welt leben wir eigentlich? |
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| Autor: | .Q. [ Di Jan 26, 2010 11:33 pm ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Weil einer gegen den Rechtsbruch von anderen nicht klagt.... |
Erfreulicher Weise gibt es in Deutschland offenbar auch noch andere Richter ... wie dieser Artikel aus einer Presseaussendung von Dr.Bahr zeigt: Zitat: OLG Frankfurt a.M.: Glücksspiel-Verband kann eigene Mitglieder bei Verfolgung von Wettbewerbsverstößen schonen _____________________________________________________________ Einem Glücksspiel-Verband kann nicht vorgeworfen werden, er verhalte sich rechtsmissbräuchlich, weil er im Falle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen seine eigenen Mitglieder schont, gegen Nicht-Mitglieder hingegen gerichtlich vorgeht (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.11.2009 - Az.: 6 U 133/09) [http://tinyurl.com/yekbgel] Erst vor kurzem hat das LG Hamburg (Urt. v. 22.10.2009 - Az.: 327 O 144/09) [http://tinyurl.com/y9cu3tz] entschieden, dass der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen (GIG) rechtmissbräuchlich handle, wenn er nur die Rechtsverletzungen staatlicher Glücksspiel-Anbieter verfolge. Die eigenen Mitglieder hingegen, die ebenfalls mehrfach Rechtsverletzungen begingen, wurden nicht verfolgt. Eine ähnliche Situation lag auch dem Sachverhalt zugrunde, den nun die Frankfurter Richter zu beurteilten hatten. Auch hier ging ein Glücksspiel-Verband, in dem private Unternehmen organisiert waren, gegen einen staatlichen Lotterie-Anbieter vor. Verstöße gegen eigene Mitglieder hingegen blieben unberücksichtigt. Anders als ihre Hamburger Kollegen stuften die Frankfurter Richter das klägerische Handeln als rechtlich zulässig sein. Ein Rechtsmissbrauch sei nicht erkennbar. Der Einwand der "unclean hands" sei insbesondere deshalb nicht gerechtfertigt, weil der vom Kläger verfolgte Wettbewerbsverstoß auch die Interessen der Allgemeinheit berühre. Sofern dies im Vordergrund stünde und es nach Gesamtumständen keine Hinweise darauf gäbe, dass der Verband lediglich Mitglieder "anlocken" wolle, liege kein Rechtsmissbrauch vor. ..das macht doch gleich viel mehr Sinn! (Obwohl die einschränkende Erklärung auch nicht ganz zufriedenstellend ist) |
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