Erfreulicher Weise gibt es in Deutschland offenbar auch noch andere Richter ... wie dieser Artikel aus einer Presseaussendung von Dr.Bahr zeigt:
Zitat:
OLG Frankfurt a.M.: Glücksspiel-Verband kann eigene Mitglieder bei Verfolgung
von Wettbewerbsverstößen schonen
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Einem Glücksspiel-Verband kann nicht vorgeworfen werden, er verhalte sich
rechtsmissbräuchlich, weil er im Falle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen seine
eigenen Mitglieder schont, gegen Nicht-Mitglieder hingegen gerichtlich vorgeht
(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.11.2009 - Az.: 6 U 133/09) [http://tinyurl.com/yekbgel]
Erst vor kurzem hat das LG Hamburg (Urt. v. 22.10.2009 - Az.: 327 O 144/09)
[http://tinyurl.com/y9cu3tz] entschieden, dass der Verband für Gewerbetreibende im
Glücksspielwesen (GIG) rechtmissbräuchlich handle, wenn er nur die
Rechtsverletzungen staatlicher Glücksspiel-Anbieter verfolge. Die eigenen
Mitglieder hingegen, die ebenfalls mehrfach Rechtsverletzungen begingen, wurden
nicht verfolgt.
Eine ähnliche Situation lag auch dem Sachverhalt zugrunde, den nun die
Frankfurter Richter zu beurteilten hatten.
Auch hier ging ein Glücksspiel-Verband, in dem private Unternehmen organisiert
waren, gegen einen staatlichen Lotterie-Anbieter vor. Verstöße gegen eigene
Mitglieder hingegen blieben unberücksichtigt.
Anders als ihre Hamburger Kollegen stuften die Frankfurter Richter das
klägerische Handeln als rechtlich zulässig sein. Ein Rechtsmissbrauch sei nicht
erkennbar.
Der Einwand der "unclean hands" sei insbesondere deshalb nicht gerechtfertigt,
weil der vom Kläger verfolgte Wettbewerbsverstoß auch die Interessen der
Allgemeinheit berühre. Sofern dies im Vordergrund stünde und es nach
Gesamtumständen keine Hinweise darauf gäbe, dass der Verband lediglich
Mitglieder "anlocken" wolle, liege kein Rechtsmissbrauch vor.
..das macht doch gleich viel mehr Sinn! (Obwohl die einschränkende Erklärung auch nicht ganz zufriedenstellend ist)