Jetzt hat die deutsche Justiz in Diensten der Lottomonopole und Politiker wieder einen Trick gefunden wie sie diesmal nicht nur Europa-Recht sondern gleich auch noch ihre eigene Judikatur aushebeln können.
Bemerkenswert!
Die Politik verschlechtert das Leben der Menschen im Super-Express-Zug Tempo, verschleudert auf der einen Seite Milliarden und zockt dafür das eigene Volk bis auf den letzten Blutstropfen ab - aber wenn es dann wer wagt eigenständig aktiv zu werden um den Schaden den immerhin andere angerichtet haben durch Eigenintitiative (und viel harte Arbeit) zu kompensieren, dann werden die auch brutal niedergeknüppelt.
Wie lange wird sich das deutsche Volk das noch gefallen lassen?
===================
OK, hier die wieder einmal in ihrer Absurdität kaum überbietbare "Entscheidung" eines deutschen Gerichts wonach selbst das REINE QUIZSPIEL (!) untersagt wird!
Pressemitteilung des VG Münster v. 16.06.2010 hat geschrieben:
VG Münster: Internet-Hausverlosung ist rechtswidrig
(Alleine der Titel ist eigentlich eine Frechheit - denn bei dieser Veranstaltung handelt es sich eben NICHT um eine "Hausverlosung" sondern um ein "QUIZ-Spiel"!!)
_____________________________________________________________
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 14. Juni 2010 in einem
vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Veranstaltung eines
Quiz-Spiels im Internet, bei dem gegen eine Teilnahmegebühr von 39,99 Euro unter
anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen war, als Gewinnspiel gegen den
Rundfunkstaatsvertrag verstößt.
Die Antragstellerin unterhält seit dem 19. Oktober 2009 eine Internetseite, auf
der sie gegen Überweisung einer Teilnahmegebühr von 39,99 Euro ein Wissens-Quiz
über vier Level anbietet. Als 1. Preis lobt sie für den Gewinner der richtig
beantworteten Quiz-Fragen ein Einfamilienhaus in Münster aus. Als 2. und 3.
Preis sind Kraftfahrzeuge vorgesehen, ferner offeriert die Antragstellerin bis
zum 10. Preis LCD-Fernseher und bis zum 20. Preis Marken-Notebooks. Für den
Fall, dass mehrere Teilnehmer die von ihr gestellten Quizfragen richtig
beantworten und das vierte Quiz-Level bestehen, will die Antragstellerin 30
Teilnehmer ermitteln und zu einer "offline"-Finalrunde zu sich nach Münster
einladen.
Dieses Quiz hat die Bezirksregierung Düsseldorf durch Verfügung vom 17. März
2010 untersagt und die Antragstellerin aufgefordert, das Gewinnspiel innerhalb
von zwei Wochen einzustellen.
Zur Begründung hat die Bezirksregierung angegeben, das Hausgewinnspiel über das
Internet stelle einen Verstoß gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages
dar, wonach Gewinnspiele in vergleichbaren Telemedien nur zulässig seien, wenn
für die Teilnahme ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werde.
Diese Auffassung bestätigte das Gericht nunmehr und lehnte den Antrag der
Antragstellerin, die Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vorläufig außer
Kraft zu setzen, ab.
Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus: Das Internet-Angebot der
Antragstellerin erfülle die Voraussetzungen des Begriffs des Gewinnspiels im
Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, weil die Antragstellerin allen geneigten
Nutzerinnen und Nutzern weltweit anbiete, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr von
39,99 Euro an verschiedenen Quizfragen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade
teilzunehmen und bei richtiger Beantwortung der Fragen zu dem Teilnehmerkreis zu
gehören, unter denen sie in einer Offline-Finalrunde das ausgelobte Haus als
Hauptpreis verlose.
Dieses Gewinnspiel verstoße gegen eine Regelung des Rundfunkstaatsvertrages,
wonach für die Teilnahme an Gewinnspielen in vergleichbaren Telemedien nur ein
Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden darf. Denn die Antragstellerin verlange
einen Teilnahmebeitrag von 39,99 Euro und damit erheblich mehr als im
Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen.
(Az.: 1 L 155/10 - nicht rechtskräftig)
Quelle: Pressemitteilung des VG Münster v. 16.06.2010
Auf der einen Seite wird in den Medien die "wundersame plötzliche Gesundung" der Wirtschaft herbeigejubelt - (wo man allerdings auf der Strasse keinen Menschen finden wird, der dieses "Wunder" aus eigener Beobachtung bestätigen könnte) - auf der anderen Seite wird gnadenlos alles zu Tode gedroschen, das tatsächlich zu so einer Gesundung führen könnte.
Naja, aber darin (in Volksverarschung) haben die Deutschen ja Übung: Immerhin haben die noch im März 1945 vom "Endsieg" gefaselt.
Bloss:
Diesmal gibt es genug Information dass hinterher keiner sagen kann: "Das habe ich ja nicht gewusst". - und, pardon, es wird spannend sein zu beobachten wie lange es dauert bis die Deutschen diese Regierung samt der ihr hörigen Justiz aus dem Amt jagen. (mindestens)