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 Betreff des Beitrags: Verbotene Werbung für illegales Glückspiel:
BeitragVerfasst: Di Nov 10, 2009 11:40 am 

Registriert: Do Aug 06, 2009 12:17 am
Beiträge: 529
Ich werde mal versuchen zu diesem Thema knappe und deutliche Worte zu finden:

"Werbung für illegales Glückspiel zu machen ist strafbar."

So weit so gut und sicherlich richtig.

Ist das "Glückspiel" aber legal dann ist auch die Werbung dafür NICHT "illegal"!

Darüber befinden ob ein Glückspiel legal oder illegal ist, KANN NUR(!) das Land (bzw. dessen Gesetze) in welchem dieses veranstaltet wird!

Wenn z.B. Österreich sagt, dass Hausverlosungen legal sind.
Dann SIND österreichische Hausverlosungen "legales Glückspiel".
Dann hat Deutschland gar nicht die Rechtshoheit darüber dies anders auszulegen.
Dann ist auch Werbung dafür LEGAL(!).

Nach Artikel 49 des EU-Gründunges-Vertrages von Rom (also jener Vertrag auf dem die ganze EU basiert) ist der "freie und ungehinderte Verkehr von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsländern zu gewährleisten."
Wer käme auf die absurde Idee zu behaupten, Glückspiel wäre keine Dienstleistung?

Das einzig ILLEGALE ist also wenn man durch die Verweigerung von Publizierung von bezahlter Werbung gegen den obgenannten Grundvertrags-Passus verstößt.

Im Grunde ist es nur eine Frage der Zeit bis auch deutsche und österreichische Medien sich mal einer entsprechenden Klage vor dem EUGH gegenüber sehen. Und wie der EUGH in diesem Zusammenhang urteilt - dazu gibt es bereits allein aus 2009 drei Grundsatzurteile die alle GEGEN die "Verhinderer" ergangen sind.

Vielleicht spricht sich das ja auch mal 'rum und man kann sich die blödsinnige Klagerei sparen und auch so zu einem Konsens kommen?

_________________
Und wenn ich übers Wasser laufen könnte, würde es welche geben die sagen: "Seht her! Nicht einmal schwimmen kann er!
Seit 2 Herzinfarkten im Sommer 2010 habe ich KEINE OFFIZIELLE FUNKTION mehr bei QUAEVS! Wer nicht begreift was das bedeutet, soll sich bitte an einen entsprechend Ausgebildeten wenden und es sich erklären lassen.


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