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 Betreff des Beitrags: Pressemitteilung
BeitragVerfasst: Do Aug 19, 2010 3:18 pm 
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Registriert: Di Feb 09, 2010 1:33 pm
Beiträge: 32
Willkür des Innenministeriums Brandenburg

Das Innenministerium stellt einen Bescheid aus, in dem unwahre Behauptungen aufgestellt werden und nicht entsprechend den Gesetzen gehandelt wurde.
Eine Hausverlosung für ein in Brandenburg stehendes Haus darf es nicht geben, dies muss verhindert werden, dieses Ziel ist oberstes Gebot des Innenministeriums Brandenburg, mit allen legalen und unlegalen Mitteln.

Ich veranstalte in Österreich eine Hausverlosung, wo man ein Haus bei Berlin gewinnen kann. (http://www.berlin-hausgewinn.at) Am Beginn dieser Hausverlosung wurde der Presse mitgeteilt, dass man alles prüfen würde und sich an die Gesetze halten wird. Nun hat das Innenministerium Brandenburg es scheinbar anders überlegt und einen Bescheid nach Österreich gesendet hat, wo die Einstellung der Hausverlosung gefordert wird. In diesem Bescheid werden willkürlich falsche Behauptungen aufgestellt. Es ist unglaublich, dass Beamte einer Behörde Unwahrheiten behaupten dürfen, nur um ihre eigenen und die Interessen einer Lobby zu schützen und damit gegen das Gesetz verstoßen, aber scheinbar ist für einen Beamten auch Nötigung möglich. Unter anderem wird behauptet, dass dies eine Internetverlosung sei, was absolut nicht stimmt, man kann nur über eine E-Mail Interesse an einer Losreservierung bekunden. Es wird in dem Bescheid auch wörtlich angeführt: „Auch der Standort der Immobilie im Land Brandenburg ist für die Untersagung nicht maßgeblich“, sondern Grund für die Untersagung wäre die Internetverlosung.

Wenn dies so ist, frage ich mich, wieso das Innenministerium Brandenburg nicht gegen alle Hausverlosungen in Österreich und der Welt vorgeht, sondern nur gegen mich, scheinbar ist der Standort sehr wohl wichtig, man will nur kein Haus, das in Brandenburg steht, bei einer Verlosung angeboten haben, koste es, was es wolle. Es gibt keinen realen Grund, gegen meine Hausverlosung einzuschreiten, dies ist reine Schikane und Nötigung in Ausübung eines Amtes.

Auch die Hausverlosung von Herrn Rabeder, der sein Haus in Tirol jetzt bald an eine Gewinnerin aus Bayern übergeben wird, wurde nicht beanstandet, obwohl die Teilnahme über Internet möglich war.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... l#ref=nldt
Es handelt sich um eine Hetze gegen meine Person, weil ich es wage, ein Haus in Brandenburg legal mit einer Hausverlosung in Österreich anzubieten.

Mit einer solchen Vorgangsweise kann man sicher sehr viele Bürger einschüchtern.
Da dieser Bescheid rechtswidrig ist, habe ich gegen das Innenministerium Klage eingereicht. Ich erwarte bald eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, wo die Klage eingereicht wurde. Ich gehe davon aus, dass die Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam sehr wohl in der Lage sind, sich selbst ein Bild zu machen und feststellen, dass es sich um eine legale in Österreich stattfindende Hausverlosung handelt. Ich finde es skandalös, dass eine deutsche Behörde versucht, eine im Ausland stattfindende Veranstaltung ohne Begründung zu stoppen. Meiner Meinung handelt es sich hier um eine Einmischung in österreichisches Recht, da diese Hausverlosung legal in Österreich und von den Behörden genehmigt veranstaltet wird.

Diese Vorgehensweise des Innenministeriums Brandenburg verursacht natürlich Kosten, die von mir zu tragen sind. Nun habe ich auch eine E-Mail von der Regierung Mittelfranken erhalten, die auch die Einstellung meiner Hausverlosung mit den gleichen Argumenten fordert.

Benehmen sich einzelne deutsche Beamte wie in einer Bananenrepublik?
Der normale Bürger ist im Würgegriff von Behörden und Ämtern. Einzelne Beamte gebärden sich als Halbgötter (...Entschuldigung, als "Götter"), in hemdsärmeliger Kluft vor den demütigen Bürgern. Willkür und "Terror" ist angesagt. Sollen Sie doch Klagen, diese ungehorsamen Bürger, die sich den Anordnungen, Verfügungen, Dienstanweisungen und Vorschriften der Behörde nicht klaglos unterwerfen. Der Klageweg kostet und dauert und dauert und dauert. Und dann die Möglichkeit, das Verfahren noch durch Widerspruch zu verlängern. Wäre doch gelacht wenn man aufsässige Bürger nicht zur Aufgabe bringen kann!
Nun werden auch Ausländer in den Würgegriff genommen und damit in eine andere Rechtshoheit eingedrungen, aber man nimmt sich das Recht, egal, wie die Gesetzeslage ist.

Glücksspielrecht ist in Deutschland Ländersache und ich habe den Eindruck, dass man scheinbar unter den Ländern Kontakt aufnimmt, damit auch andere Bundesländer gegen meine Hausverlosung vorgehen und somit so viele Kosten bei mir verursacht werden, dass ich die Hausverlosung aufgebe.
Dies werde ich nicht tun und gegen diese Personen mit allen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, vorgehen.

Die Hausverlosung wird in Österreich mit behördlicher Genehmigung durchgeführt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften in Österreich. Da die Teilnahme über Internet nicht möglich ist, verletzt sie auch nicht den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, deutsche Behörden haben somit kein Recht, diese Hausverlosung zu verbieten.

Nach meinen Informationen ist es sogar so, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 Abs.1 Satz 2 GG verfassungswidrig ist und ich werde dagegen vorgehen.

Vielleicht erhalten die Damen und Herren der Presse eine Auskunft vom Innenministerium, weswegen falsche Behauptungen aufgestellt werden und man mich schikaniert.

Ich werde Sie weiter über den Fortgang informieren.

Franz Josef Kellner

_________________
http://www.berlin-hausgewinn.at, yes, we can.


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