Achim hat geschrieben:
Hallo "Q"
ich bin neu hier und lese hier im Forum sehr viel interesantes.
Fein, dann erstmal "Herzlich Willkommen"!
Achim hat geschrieben:
Ich betreibe selber seit Anfang März eine Plattform für Gewinnspiele (nach

DEUTSCHER ORDNUNG

) auf der Privatpersonen ihre Gewinnspiele einstellen können. Für die, die sowas nicht programmieren wollen/können, oder aber einen Dienstleister suchen der die Sache organisiert, habe ich einen entsprechenden Service aufgebaut.
Hmm, hmmm, ..... Seit Anfang März? Welchen Jahres? 2010? (Ich tu' mir an dieser Stelle echt schwer NICHT den triefenden Sarkasmus auszupacken

Kleiner Tip am Rande: Wir beschäftigen uns nunmehr seit drei Jahren SEHR intensiv mit diesem Thema....
Achim hat geschrieben:
Ich möchte einen Kommentar zu folgender Textpassage von dir geben:
.Q. hat geschrieben:
Teilnehmer befinden sich NICHT "mit einem Bein im Knast"! - zumindest nicht wenn sie an einer Hausverlosung teilnehmen welche in Österreich oder sonst einem Land veranstaltet wird wo diese Form des Spiels legal ist, denn:
In Deutschland verboten ist die Teilnahme an einem illegalen Glückspiel.
Deutschland hat NICHT die Rechtshoheit darüber zu entscheiden was anderswo legal oder illegal wäre.
Nimmt ein Deutscher beispielsweise an einer österreichischen (und daher legalen) Hausverlosung teil, dann beteiligt er sich an einem legalen Glückspiel und das ist auch in Deutschland nicht strafbar.
Bei der Mitgestaltung der Teilnahmebedingungen für meine Kunden, musste ich mich auch ziemlich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, ob es Deutschen erlaubt ist im Ausland an einer Hausverlosung teilzunehmen. Ich bin zu dem Schluss gekommen,
dass er es nicht darf.
......also das kann ich ja verstehen wenn man sich mit dem "Thema auseinandersetzen MUSS" - mir, für meinen Teil macht's einen Riesenspass mich damit zu beschäftigen! ...
Sarkasmus (doch noch) an:
Na was'n Glück, dass sämtliche Juristen die sich bislang mit diesem Thema beschäftigt haben, zu einem anderen Schluss gekommen sind. (Da gibt's Seitenweise Gutachten darüber)
</sarkasmus>
Aber da die deutschen Staatsanwaltschaften noch nie (NIE!!) den Teilnehmer bei / Gewinner von einem "ausländischen Glückspiel angeklagt hat (also weder Hausverlosung, noch andere Spiele wie Online Poker, Casinos etc.) gibt es bislang keine Präzedenzfälle an denen man sich orientieren könnte.
Im Gegenteil!Ein lieber Freund von mir hat in Las Vegas den Jackpot geknackt und ist mit einer Million Dollar in der Tasche nach Deutschland zurück gekehrt. Cash, - weil's so schön geraschelt hat. Brav wie er ist, hat er beim Zoll in Frankfurt das Geld deklariert, es wurde ein Protokoll aufgenommen auf dessen Grundlage er später den Gewinn noch nicht mal in der Einkommenssteuer deklarieren musste. (Bloß die in Deutschland verdienten Zinsen musste er natürlich versteuern.)
Achim hat geschrieben:
Mit dem folgenden Beispiel möchte ich es erklären :
Einem Ehemann, welcher seine Frau mit einem Liebhaber im Bett erwischt, hat in Uruguay bei der Bestrafung die Qual der Wahl........
Sorry, ich kenne Uruguayanische Gesetze nicht und habe auch noch nie davon gehört, dass eine solche Situation zur Verhandlung angestanden wäre. Ich kann Dir aber mit einem anderen Beispiel dienen, wo es sich ebenfalls um ein "Tötungsdelikt" handelte.... (wiewohl nun "Verbrechen gegen Leib und Leben" sich nicht wirklich mit Straftatbeständen von im Grunde finanzrechtlicher Natur vergleichen lassen .... aber ignorieren wir mal das Faktum, dass der von Dir ins Spiel gebrachte Vergleich hinkt.):
Ein Deutscher besitzt ein Ferienhaus in den USA. Während eines seiner seltenen Besuche dort, stellt er fest, dass es sich offenbar ein Fremder in seinem Haus "gemütlich gemacht" hat. Er legt sich mit der Waffe in der Hand auf die Lauer, und siehe da der "Einbrecher" (eigentlich nach deutschem Recht nur des "Hausfriedensbruches" schuldig) naht. Der Mann ist (a) unbewaffnet und (b) auch ein Deutscher - (der wusste, dass der Eigentümer so gut wie nie da ist.)
Nun kommt es zu folgender Situation: Der Eigentümer erschiesst den "Einbrecher" beim Betreten des Hauses und wird nach der in den USA geltenden "Castle Doctrin" noch nicht einmal angeklagt.
Nach deutschem Recht wäre es im Mindesten ein krasser Fall von "Notwehrüberschreitung" gewesen, und eine Anklage wegen "Totschlag" wäre das Mindeste gewesen womit der schiesswütige Hausbesitzer hätte rechnen müssen.
Obwohl das "Opfer" nun auch Deutscher war, wurde gegen den Hausbesitzer auch in Deutschland nie Anklage erhoben. "CV, Klarer Fall": Die "Tat" war dort wo sie verübt wurde durch US-Recht gedeckt. Ende der Durchsage.
Achim hat geschrieben:
Im Prinzip musst du das auf uns Deutsche übertragen. Natürlich dürfen wir bei euch mitspielen!
Widersprichst Du Dir da nicht gerade ein bisserl selber?
Achim hat geschrieben:
....kommen wir aber nach Deutschland zurück und jemand kann uns nachweisen, dass wir in Österreich an einer Hausverlosung teilgenommen haben, geht es uns wie dir, der da gerade ohne Frau aus Uruguay nach Österreich zurückkommt..........
Sorry, aber es bleibt dabei:
DAS STIMMT EINFACH NICHT!Sehen wir uns doch einfach mal den "sagenumwitterten" § 285 StGB genauer an:
der deutsche Gesetzgeber hat geschrieben:
[align=center]§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.[/align]
Alles klar?
Nein?
Gut, dann noch einmal die wesentlichste Passage:
der deutsche Gesetzgeber hat geschrieben:
[align=center].........am unerlaubten........[/align]
Jetzt alles klar?
Nein? Immer noch nicht?
OK:
Also: Wo gilt den dieses Gesetz? - Natürlich dort wo der deutsche Staat die "Rechtshoheit" hat. (Nicht zu verwechseln mit "Hoheitsrecht" - Denn z.B. Hat der deutsche Staat in seinen ausländischen Botschaften zwar nicht das Hoheitsrecht (sondern der Staat in dem sich die Botschaft befindet) aber er hat die Rechtshoheit (weil das so nach internationalen diplomatischen Spielregeln ausgeschnapst wurde.)
Der deutsche Staat kann also (sollte er nicht, siehe nächster Absatz), dort wo deutsche Rechtshoheit gilt, bestimmen was "erlaubtes Glückspiel" und was "unerlaubtes Glückspiel" ist.
Um nun das am häufigsten strapazierte Beispiel Österreich herzunehmen: In Österreich hat Deutschland KEINE Rechtshoheit. Was in Österreich legal oder nicht legal ist bestimmt nur Österreich - die Zeiten wo Ö nach deutscher Pfeife zu tanzen hatte sind seit 65 Jahren vorbei.
(Stimmt eigentlich auch nicht, denn seit 1.12.2009 hätten beide Staaten eigentlich nach der Pfeife des Europarechts zu tanzen, aber wollen wir die Sache nicht unnötig verkomplizieren.)
=> Wird nun eine Hausverlosung nach österreichischem Recht veranstaltet, dann ist diese Hausverlosung ein "erlaubtes Glückspiel".
(Auch dann, wenn dies der deutschen Regierung so gar nicht passt.)
=> Nimmt eine Person (wurscht ob Deutscher, Suaheli, oder Österreicher) an einer solchen Hausverlosung teil, nimmt er an einem "erlaubten Glückspiel" teil und kann daher nicht (NICHT!) wegen "Teilnahme an einem unerlaubten Glückspiel" belangt werden.
Dass der Deutsche auch unbehelligt an einem solchen "erlaubten Glückspiel" teilnehmen kann ist übrigens auch in dem "heiligsten aller Gesetze" garantiert! Die Rede ist hier vom Gründungsvertrag der EU, dem s.g. "Vertrag von Rom" der das Fundament der gesamten EU bildet. In diesem "Vertrag von Rom" besagt u.a. der "Artikel 28 und 29" insbesonders aber der
"Artikel 49":
Artikel 49 Vertrag von Rom hat geschrieben:
Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (...) verboten.
Die EU. vor allem aber auch der EUGH hat nun in mehreren Entscheidungen und Aussagen zweifelsfrei festgestellt, dass das Anbieten von Glückspiel nichts weiter als eine "ganz normale Dienstleistung" ist - und selbst die Richter beim ersten Prozess gegen Stiny haben auf diesen Umstand ausdrücklich Bezug genommen. (Und sich mit dieser Bezugnahme aus der Verantwortung gedrückt, aber das steht wieder in einem anderen Kapitel.)
Zusammenfassung:* Hausverlosungen sind (z.B. in) Österreich legal.
* Österreich ist (wie Deutschland) ein vollwertiges Mitglied der EU
* Der Artikel 49 des Vertrages von Rom garantiert den "Freien Dienstleistungsverkehr"
* Der § 285 des (deutschen) StGB verbietet nur die Teilnahme an "unerlaubten Glückspiel".
[align=center]
::: Es kann daher kein Zweifel daran bestehen, dass der deutsche Bürger völlig legal an einer in (zB) Österreich veranstalteten Hausverlosung teilnehmen DARF! :::[/align]
Achim hat geschrieben:
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das ist ja in gewisser Weise der "springende Punkt": Das Deutsche Glückspielmonopol ist - ebenso wie das Österreichische klar Europarechtswidrig.
Das Europarecht ist aber für Deutschland genau so bindend wie für alle anderen Mitgliedstaaten der EU. Es wird hier also durch die deutschen Richter NICHT für die Einhaltung gültiger Rechtsnormen gesorgt, sondern ein bewusster, bekannter und unbestrittener Rechtsbruch begangen.
Es geht bei dem Deutschen Glückspielrecht nicht um ein Gesetz wo es dem Bürger (wie bei jedem Gesetz) freisteht nach den Lücken zu suchen und diese zu nutzen, sondern es geht darum Millarden-Profite der Glückspiel-Lobby zu schützen. Dementsprechend *öhm* "großzügig" werden die (eigentlich bereits ungültigen, weil Europarechtswidrigen, s.o.) Gesetze angewendet. Nach dem Motto: "Weil nicht sein kann was nicht sein darf" wurde ja auch unlängst ein Quiz (eigentlich erlaubt) behördlich untersagt - in diesem Fall hat man dann Zuflucht bei der
"fehlenden gewerberechtlichen Erlaubnis für den kommerziellen Verkauf von Teilnahmescheinen" Zuflucht gesucht. Einem Volker St. hängt man "Betrug in 19.000 Fällen" an, (nach dem Motto: "Wer sich verteidigen muss hat keine Kraft für den Angriff") ...und so gehen der deutschen Richterschaft die eine reichlich unrühmliche Tradition darin hat sich in den Dienst der Mächtigen und nicht des Rechts zu stellen, die schrulligen Ideen nicht aus um den Bürger dumm und unmündig zu halten. Wäre ich Deutscher, würde ich längst an einer kleinen Revolution schnitzen, verdient hätten es diese Bonzen die sich dann auch noch ungeniert ihre Dienstwagen bei der Urlaubsreise vom zweckentfremdeten Chauffeur klauen lassen allemal. Aber das ist wiederum Euer Problem - letztlich ist es nur eine Frage der Zeit bis es dem Volk wirklich reicht (siehe Griechenland) und es beginnt trotz aller Lethargie auf die Barrikaden zu gehen. Wie die Politik-Clowns es geschafft haben den verdienten Dresche zu entgehen dass Sie einerseits unvorstellbare Summen in zockende Banken stecken konnten, während sie gleichzeitig Gross-Arbeitgeber wie Opel oder Quelle in den Konkurs rauschen liessen, ist mir ohnehin ein Rätsel und eigentlich nur ein Zeichen wie "Obrigkeitshörig" der Deutsche ist.
So, aber um auch hier zu einem Ende zu kommen, (wiewohl sich noch sehr viel zu dem Thema sagen liesse):
Es gibt den alten Spruch: "Jeder Krammer lobt seine Ware" - und aus diesem Blickwinkel ist es verständlich, dass Du, wenn Du glaubst eine "Hintertüre" nach deutschem Recht gefunden zu haben (was, siehe oben, mbMn ein Irrgalube ist) es "erquicklich" findest, wenn das Märchen dass selbst die Teilnahme an einer (legalen) Hausverlosung strafbar wäre, am Leben erhalten wird.
Meiner Meinung nach schiesst Du Dir mit diesem einfach aussehenden und verlockenden Weg aber selbst ins Knie, weil der "normale Durchschnittsmensch" weder differenzieren kann noch will! Die ganze Menge an (größtenteils schlicht falschen) Gerüchten die sich rund um das Thema Hausverlosung, Hausquiz oder was auch immer ranken, führen nur dazu, dass der Mensch, wenn er diesem Thema begegnet "automatisch scheut" - iaW: Wenn er vor der Entscheidung steht eine Chance zu nutzen oder nicht, und sich prinzipiell unsicher ist (weil man doch schon soooo viel gehört hat...) dann tut er im Zweifel: NICHTS!
Und da kannst Du dann mit Engelszungen reden und die feine Säbelführung erklären die Du seit Anfang März 2010 gefunden haben willst - die Leute werden, eben "im Zweifel" lieber NICHT mitspielen.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen:
Ich habe nichts gegen eine gute und clevere Konkurrenz - im Gegenteil! Aus je mehr Rohren FÜR die Idee der Hausverlosung (egal in welcher Ausführung) geschossen wird, desto besser wird es allen gehen!
Bloß mit: "Die Teilnahme an der Hausverlosung ist illegal - nur wer bei Dir mitspielt ist auf der sicheren Seite." erreichst Du gar nichts!
Stelle uns doch Dein Konzept vor, wir freuen uns mit Dir wenn es funktioniert und der Staat nicht wie bei tombola24.de spätestens dann wenn der Laden brummt kommt und ihn Dir unter einem neuen kreativen Vorwand abdreht!
(Und tombola24.de hat sich eigentlich auch an die deutschen Gesetze gehalten indem sie den Spieleinsatz pro Spiel auf die bisher gültige "Geringfügigkeitsgrenze" von 50 Cent gedrückt haben - Trotzdem haben die Richter befunden, dass "im Gegensatz(!!!) zu den TV-Call-in-Formaten" tombola24 auf die wiederholte Teilnahme abziele und somit der (vermutete!) Gesamteinsatz eines einzelnen Spielers massgeblich wäre. - NATÜRLICH ist diese Argumentation ABSURD, ...aber die Kriegskasse von tombola24 war halt einfach deutlich leerer als jene von VOX oder RTL oder wie die ganzen Sender heissen.
Bleibt in diesem Zusammenhang nur zu hoffen, dass Du einen dicken Batzen Geld auf der Seite liegen hast, um Dich entspannt wehren zu können, wenn die (meist eben absurden) Angriffe gegen Dein System von der Leine gelassen werden.
(Und die wird man spätestens dann von der Leine lassen, wenn die Lottogranden zu dem Schluss kommen, dass Du und Dein Erfolg ihnen "gefährlich werden" könnten!)
.........aber ich werde mir sicher mit einigem Interesse Dein System & Angebot ansehen, sobald Du uns verrätst wo wir es finden können!

Ganz zum Schluss noch einmal und mit aller Deutlichkeit: Du tust Dir selber keinen Gefallen wenn Du auf den Zug aufspringst die Teilnahme an einer (legalen) Hausverlosung als strafbaren Tatbestand zu kolportieren. Überzeuge doch lieber mit Deinem Konzept!
Sieht man sich die Beträge an, die Woche für Woche von den Glückspielmonopolisten geradezu von der Bevölkerung abgezockt werden, dann ist der Markt wahrlich groß genug für eine ganze Reihe von uns!
