Während man seitens der Lotteriegesellschaften durch akrobatische Auslegungsversuche um Schadensbegrenzung bemüht ist, bleibt die Entscheidung des EUGH unmissverständlich.
Zitat:
Das...Monopol ist in seiner derzeitigen Form Europarechtswidrig .... Es ist daher auch während einer Übergangsfrist auszusetzen....
Dabei haben die Richter am EUGH der Tatsache Rechnung getragen, dass das Monopol mit dem Argument der Suchprävention aufrecht erhalten wurde, aber der gelebte Alltag durch massive Werbung für Glückspiel, unkontrollierte Freigabe von Automaten-Casinos etc., diesen Anspruch Lügen strafte.
Bleibt zu hoffen, dass jetzt viele Anbieter Tatsachen schaffen an denen die Bundesregierung bei der Neuformulierung nicht mehr vorbei kann.
Kampflos werden die ihre fetten Weiden nicht aufgeben, aber jetzt werden sie's schwer haben. Verzichtet man auf Werbung und bringt wirkliche Kontrolle auch in zB die Lottoteilnahme am Büdchen, dann wird das geschäft uninteressant.
Will man hingegen weiter seine Marktvorherrschaft auch durch entsprechende Werbung und weitgehend unlimitierten Zugang zur Lottoteilnahme etc. aufrecht erhalten, dann bringt man keinen Monopolanspruch mehr durch.
Wir werden das sicher interessiert beobachten!