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| Dürfen Deutsche oder dürfen sie nicht? http://www.verlosungsforum.com/viewtopic.php?f=2&t=6 |
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| Autor: | .Q. [ So Jan 17, 2010 11:42 am ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Dürfen Deutsche oder dürfen sie nicht? |
Wie ein kleiner böser Poltergeist taucht immer wieder die Behauptung auf, daß es Deutschen verboten wäre an z.B. österreichischen Hausverlosungen teilzunehmen, - ja, dass sie sich sogar dadurch strafbar machen würden.... [align=center]Das ist, in aller Kürze, schlicht eine Lüge![/align] [align=center]Es ist für Deutsche ABSOLUT LEGAL an legalen Hausverlosungen im Ausland teilzunehmen![/align] Im Grunde ist das so einfach nachzuvollziehen: * Nehmen wir an, Deutschland würde den (deutschen) Teilnehmer an einer österreichischen Hausverlosung anklagen wollen. * Dazu würde Deutschland zunächst einmal "Beweismaterial" brauchen und dieses sichern müssen. * Die Hausverlosung findet aber nunmal in Österreich statt. * Deutsche Beamte können jetzt (Gottlob!) nicht einfach eine Hausdurchsuchung beim Veranstalter, dessen Treuhänder, Anwalt etc. machen. Das geht nur über ein s.g. "Rechtshilfe-Ersuchen". * Deutschland müsste also die österreichischen Behörden ersuchen tätig zu werden. * Die Hausverlosung ist in Österreich aber legal, also nach welchen Ö-§§ sollten die Ö-Kollegen denn tätig werden? * Nach Ö-Recht liegt ja gar kein Rechtsbruch vor! * Kein noch so korrupter Ö-Richter KANN eine Hausdurchsuchung und Beweissicherung bei einer Ö-Adresse von einem Ö-Veranstalter, Ö-Treuhänder, Ö-Anwalt genehmigen wegen eines "Deliktes" das nunmal in Ö gar keines ist! Rechtshilfe funktioniert immer nur zwischen Staaten die (a) ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben (das ist zwischen Ö und D zwar der Fall, aber) es kommt noch (b) hinzu: In beiden Staaten muss dieses Delikt unter Strafe stehen. Also ein deutscher Mörder der nach Österreich geflüchtet ist, denn kann und wird die österreichische Behörde verhaften und an Deutschland ausliefern, weil Mord in Österreich genau so strafbar ist wie in Deutschland. Bei der Hausverlosung ist es nicht so! Die Hausverlosung ist in Österreich legales Glückspiel. Der Deutsche der an einer österreichischen Hausverlosung teil nimmt, nimmt an einem LEGALEN GLÜCKSPIEL teil - und kann folglich auch nicht belangt werden. (Und dabei gehe ich noch nicht einmal auf EU Recht ein, das eindeutig den nationalen Gesetzen von Deutschland und Österreich ÜBERGEORDNET ist, und das in Glückspiel eine ganz normale wirtschaftliche Aktivität sieht, die von keinem Mitgliedstaat unterbunden werden darf (geschweige denn mit Strafen bedroht werden darf.) |
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| Autor: | per4mer [ Do Sep 02, 2010 10:38 am ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Dürfen Deutsche oder dürfen sie nicht? |
Hallo, ich habe mich auch mit dem Thema auseinandergesetzt und ein anwaltliches Gutachten zu dem Thema beauftragt. Dieses kommt allerdings zu dem Schluss, dass Deutsche NICHT an einer z.B. Hausverlosung in Österreich teilnehmen dürfen, dass es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt. Dazu heißt es im Gutachten: "Vor dem Hintergrund der jüngsten internationalen und nationalen Rechtsprechung liegt auch dann ein Verstoß gegen deutsches Recht vor, wenn die Seite aus dem Ausland betrieben wird und dort, im Niederlassungsstaat, eine Genehmigung erteilt worden ist, solange aus Deutschland auf dieses Angebot zugegriffen werden kann, da die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Verbot des Glücksspiels im Internet rechtmäßig, insbesondere in verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich zulässiger Weise, eingeschränkt ist. Da keine Möglichkeit existiert, diese Internetseite deutschen Nutzern in verwaltungsrechtlich zulässiger Weise zur Verfügung zu stellen, besteht auch keine Möglichkeit, diese Internetseite zu betreiben, ohne die §§ 284 ff. StGB zu verletzen und sich strafbar zu machen." Desweiteren: "Damit ist im Ergebnis festzuhalten, dass es nach der jüngeren Rspr. der deutschen Instanzgerichte, insbesondere vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH, nicht darauf ankommt, wo ein Veranstalter von Glücksspielen seinen Sitz hat. Soweit ein Veranstalter Glücksspiele im Internet anbietet, verstößt er gegen §§ 4 IV, 5 IV, III GlüStV, also gegen deutsches Verwaltungsrecht, und darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Strafbarkeit gem. § 284 StGB, solange nicht durch technische oder sonstige Vorkehrungen vollkommen ausgeschlossen wird, dass aus Deutschland auf dieses Angebot zugegriffen werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Anbieter seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und dort über eine glücksspielrechtliche Genehmigung verfügt" Beispiel: "[...] ist auch eine diesbezügliche Entscheidung des VG Göttingen ergangen. In dem am 12.11.2009 entschiedenen Fall ging es um einen österreichischen Anbieter von Internet- Hausverlosungen. Zu einem Lospreis von jeweils 97,00 € konnten Interessenten über den Anbieter im Internet Lose für Hausversteigerungen erwerben. Der Gewinner wurde durch Losverfahren ermittelt. Das Gericht hat entscheiden, dass es sich hierbei um öffentliches Glücksspiel handele, da der Spielablauf rein zufallsbezogen und gegen ein Entgelt erfolgte. Dies Verstoße gegen § 4 IV GlüStV, da hierin ein umfassendes Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet normiert ist. Auch ein österreichischer Anbieter unterliege hierbei dem deutschen Recht. Nach Auffassung des erkennenden Gerichts, sei nicht entscheidend, wo der Veranstalter seinen Sitz habe, sondern vielmehr, wo den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet werde, mitzuspielen, was bei einem Internet-Angebot auch in Deutschland der Fall sei. (Beschluss des VG Göttingen vom 12.11.2009, Az.: 1 B 247/09.)" Was haltet ihr davon? |
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| Autor: | .Q. [ Fr Sep 03, 2010 8:50 am ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Dürfen Deutsche oder dürfen sie nicht? |
per4mer hat geschrieben: "[...] ist auch eine diesbezügliche Entscheidung des VG Göttingen ergangen. Naja, wenn es das VG Göttingen sagt, dann ist natürlich sofort alles internationale Recht und auch das Europarecht ausser Kraft gesetzt! Die Deutschen möchten das Internet zensieren (und zwar ganz sicher nicht nur was jetzt irgendwelche Hausverlosungen betrifft, aber als "Testing Ground" eignet sich das schon ganz gut) - aber den schwarzen Peter dafür wollen sie auf die Veranstalter abwälzen. MbMn ist es längst mehr als nur überfällig dass sich die Menschen gegen die immer massiver und dreister werdenden Übergriffe des Staates wehren - und zwar ganz sicher nicht nur was irgendwelche Hausverlosungen betrifft, .... aber als "Testing Ground" würde es sich schon ganz gut eignen. Selbstverständlich kann der deutsche Staat nicht (NICHT) in die Rechtshoheit eines anderen Staates eingreifen! (Auch wenn er noch so gerne wollen würde) Deutschland unterhält dipliomatische Beziehungen zu 194 Staaten auf der Welt. Man muss keine Intelligenzbestie sein um zu begreifen, dass es für den Anbieter ganz gleich welchen Produktes unmöglich ist, sich um die jeweiligen "Sonderwünschlichkeiten" der einzelnen Staaten zu scheren. Aber weit ist Deutschland von China und Nordkorea und dem Iran ohnehin nicht mehr entfernt, bloss besser tarnen tun sie's! (noch)! |
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