| Verlosungsforum.com http://www.verlosungsforum.com/ |
|
| Behörden dürfen Rückabwicklung nicht vorgeschreiben! http://www.verlosungsforum.com/viewtopic.php?f=2&t=328 |
Seite 1 von 1 |
| Autor: | .Q. [ Fr Jul 09, 2010 7:12 am ] |
| Betreff des Beitrags: | Behörden dürfen Rückabwicklung nicht vorgeschreiben! |
Auch wenn das scheinbar(!!!) für Anbieter "gut" ist - eines muss man unseren lieben deutschen Freunden wieder mal mit aller Deutlichkeit sagen: "Ihr habt zwar eine wirklich klasse National-Elf und die wäre ein wirklich würdiger Weltmeister geworden, aber Eure "Justiz" hat mit der eigentlichen Bedeutung dieses Begriffes noch nicht einmal mehr NICHTS zu tun. Wer mich fragen würde, dem würde ich sagen, dass Richter und Gerichte eine Art "Vormund" aus der Bevölkerung vorgesetzt brauchen, damit die langsam aber sicher wieder zu irgend einem Bezug zur Realität zurück finden! *kopfschüttel* *kopfschüttel* *kopfschüttel* *kopfschüttel* ..........(etc) Aussendung Dr.Bahr hat geschrieben: 6. OVG Münster: Zur Rückzahlung von rechtswidrig eingenommenen Spieleinsätzen
_____________________________________________________________ Einer Ordnungsbehörde fehlt es an der erforderlichen Regelungsbefugnis, einem Internet-Glücksspiel-Anbieter aufzuerlegen, die rechtswidrig eingenommenen Spieleinsätze binnen zwei Monaten an die Teilnehmer zurückzuzahlen (OVG Münster, Beschl. v. 29.04.2010 - Az.: 13 B 512/10) [http://tinyurl.com/39slxeh]. Der Kläger veranstaltete Internet-Glücksspiele, was ihm durch die zuständige Ordnungsbehörde untersagt wurde. Zudem verpflichtete ihn das Amt, alle bereits eingenommenen Spieleinsätze wieder an die Spieler auszukehren. Gegen diese Verpflichtung ging der Kläger vor und gewann. Für dieses behördlich angeordnete Rückzahlungspflicht gebe es keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Die gesetzlichen Regelungen erlaubten lediglich ein öffentlich-rechtliches Einschreiten. Die Rückabwicklung der Einsätze sei hingegen privatrechtlich organisiert. |
|
| Seite 1 von 1 | Alle Zeiten sind UTC |
| Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group http://www.phpbb.com/ |
|