Es gibt mal wieder News von der Rechtsfront, auch wenn die News gar nicht so "new" sind, weil es schon lÀngst die Spatzen von allen (Medien)-DÀchern pfeifen:
Die Staatsanwaltschaft geht dem Volker Stiny an den Kragen - und zwar auf eine meiner Meinung nach wirklich "fiese" Weise die man nur mit folgender Situation vergleichen kann:
Die Polizei stopt Sie wĂ€hrend Sie gerade ĂŒber eine BrĂŒcke fahren.
Fahrzeugkontrolle.
Papiere passen, FĂŒhrerschein auch, Pannendreieck & Co ist auch da, Sie haben nichts getrunken, auch sonst nichts getan mit dem man Sie dran kriegen kann - und dann bekommen Sie ein "Knöllchen" fĂŒr unerlaubtes Anhalten auf einer BrĂŒcke!
Aber lesen Sie selbst was der "Deutsche GlĂŒckspielpapst Dr. Bahr dazu schreibt.
Dr.Bahr hat geschrieben:
Internet-Hausverlosung: Betreiber von "winyourhome.de" wegen illegalem
GlĂŒcksspiel angeklagt
_____________________________________________________________
Wie mehrere Zeitungen ĂŒbereinstimmend berichten, u.a. Die SĂŒddeutsche,
[http://tinyurl.com/ygunjnd] ist der Betreiber des Hausverlosungs-Portals
"winyourhome.de" wegen des Veranstaltens eines illegalen GlĂŒcksspiels und
wegen Betruges in knapp 19.000 FĂ€llen von der Staatsanwaltschaft MĂŒnchen
angeklagt worden. Das strafrechtliche Verfahren beginnt vor dem LG MĂŒnchen
am 15. MĂ€rz.
Wir hatten bereits im Januar 2009 in unserem Aufsatz "Hausverlosung in
Deutschland: Mit beiden Beinen im GefÀngnis?" [http://tinyurl.com/lxo6ue]
auf die mehr als rechtlich bedenkliche Ausgestaltung der Hausverlosung
hingewiesen. Es gibt auch ein SWR-Radio-Interview mit RA Dr. Bahr
[http://tinyurl.com/l8fh3v] zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei
Hausverlosungen.
Wenig spĂ€ter verbot auch das VG MĂŒnchen (Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S.09
300) [http://tinyurl.com/nyhwh5] das Spiel. Der Betreiber zog daraufhin
nach Berlin um und fĂŒhrt seitdem in der Hauptstadt seine Verlosung durch.
Nun hat die Hausverlosung nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch
strafrechtlich ein Nachspiel. Der Veranstalter wird nicht nur wegen der
Veranstaltung eines unerlaubtes GlĂŒcksspiels angeklagt, sondern zugleich auch
wegen Betruges in knapp 19.000 FĂ€llen. Diese Wert ist die Anzahl der bisherigen
Mitspieler bei der Hausverlosung MĂŒnchen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Betreiber vor, mehr als 400.000,- EUR
eingenommen zu haben, obgleich er wusste, dass das Spiel behördlich verboten war
und somit keine Ausspielung stattfinden konnte. Anstatt den Gewinner zu
ermitteln und den Hauptpreis auszuschĂŒtten, habe "winyourhome.de" das gesamte
Geld fĂŒr sich behalten.
Der Veranstalter weist sĂ€mtliche VorwĂŒrfe zurĂŒck. Insbesondere den Vorwurf des
Betruges könne er nicht nachvollziehen. Denn wenn ihm amtlich eine weitere
DurchfĂŒhrung des Spiels verboten worden sei, wie solle er dann die Verlosung bis
zum Ende durchfĂŒhren.
Bleibt nur zu hoffen, dass Herrn Stiny nicht doch noch der Atem ausgeht und er sich lange genug wehren kann um den deutschen Staat der mit seiner Vorgangsweise bei diesem Thema klar, deutlich und ganz unĂŒbersehbar absichtlich Europarecht verletzt in die Schranken zu weisen.
Man könnte der Versuchung erliegen ein Spendenkonto fĂŒr diesen Volker Stiny einzurichten, damit ihm nicht die Kriegskasse am Ende doch noch leer wird.